Auslegung der Unterlagen bis 29. Januar, Spenden und Experten gesucht!

Wie wir schon berichteten, hat das Eisenbahn-Bundesamt am 13.11.2015 in einem 444-seitigen Planfeststellungsbeschluss entschieden, dass die sogenannte Dresdner Bahn -mit Anbindung an den künftigen Flughafen BER-, ebenerdig durch Lichtenrade gebaut werden soll. Damit verbunden ist auch die Schließung des Übergangs Wolziger Zeile für Fahrzeuge.

Grafik von der Bahn (oben)... oder eher so:

Künftig Chaos im Tunnel und hohe Lärmschutzwände? (Dank an die BI Dresdner Bahn zur Veröffentlichung der Grafik)
Die „Bürgerinitiative Lichtenrade – Dresdner-Bahn“, die 18 Jahre für eine Tunnellösung gekämpft hat, bereitet jetzt eine Klage für das Bundesverwaltungsgericht vor. Gegen die Entscheidung können nur Betroffene klagen. Vermutlich werden 3 Betroffene Musterklagen gegen den Beschluss einreichen, die jedoch faktisch vom Rechtsanwalt der BI gefertigt werden. Für diese Klagen hat die BI auf ein Sonderkonto 50.000 Euro angespart. Der BI-Vorsitzende Manfred Beck erklärt in rbb-online: "Aber inzwischen sind die Kosten überall gestiegen und wir haben seit Anfang Dezember wieder angefangen zu sammeln.“ Da auch vermutlich noch Gutachterkosten anfallen, geht die BI von von noch fehlenden 30.000 Euro aus.

Die Bürgerinitiative bittet jetzt die Bürger, die vor 16 Jahren auch Einspruch eingelegt haben, um weitere Unterstützung. Aber auch weitere Spenden von Bürgern, Parteien und Organisationen sind gerne gesehen. Auch freut sich die BI über neue Vereinsbeitritte. Die BI hat zurzeit rund 400 Mitglieder.

Unterlagen ausgelegt – Expertenwissen ist gefragt!

Jetzt werden aber erst einmal vom 15. bis 29. Januar die kompletten Unterlagen im Rathaus Schöneberg ausgelegt. Danach beginnt die Frist für die Klageeinreichung, wie der Anwalt der BI, Dr. Alexander Freiherr von Aretin, erläutert. Als erstes muss, neben der Klageerhebung, ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden. Ziel ist es, dass nicht schon während des regulären Klageverfahrens der Bau begonnen werden darf. Dieser Antrag muss innerhalb eines Monats so gut begründet sein, dass das Bundesverwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung wieder herstellt.

Für die BI ist es daher wichtig, dass auch Bürgerinnen und Bürger, die selbst in speziellen Bereichen Experten sind, die ausgelegten Unterlagen genau prüfen und entsprechende fachliche Hinweise möglichst bis zur 1. Februarwoche an die BI weiterleiten. Die Prüfung ist in vielen Bereichen notwendig. So ist die Frage zu prüfen, ob die prognostizierten Baukosten richtig und vollständig ermittelt wurden oder andere fachliche Aspekte (z.B. Entwässerung, Umwelt, Lärm und Erschütterung, Folgen für bestimmte Bewohner) geprüft und richtig abgewogen wurden. Für Hinweise und fachliche Unterstützungen, zum Beispiel durch Finanzexperten und Ingenieuren, ist die Bürgerinitiative sehr dankbar. Jeder Hinweis kann entscheidet sein.

Thomas Moser

Der Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben "Wiederaufbau der Dresdner Bahn" vom 13.11.2015 liegt mit den dazugehörigen Zeichnungen und Erklärungen ab dem 15.1.2016 bis einschließlich 29.1.2016 im Rathaus Schöneberg, Raum 30157, zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Er kann von Montag bis Mittwoch von 08.30-15.30 Uhr, Donnerstag von 08.30-18.00 Uhr, Freitag von 08.30 Uhr bis 14.00 Uhr sowie nach Vereinabrung eingesehen werden.

Am Donnerstag, den  21. Januar 2016, wird der Vorstand der BI in den Räumen anwesend sein.

http://www.dresdner-bahn.de

Hier ist der Planfeststellungsbeschluss nachzulesen!

Vorherige Infos hier: LINK


 

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