Nach 18 Jahren hatte das Eisenbahn-Bundesamt die ebenerdige Führung der sogenannten Dresdner Bahn mit Planfeststellungsbeschluss vom 13. November 2015 genehmigt. Damit war der von vielen Lichtenradern gewünschte Tunnel erst einmal in weite Ferne gerückt. Eine Klage ist notwendig geworden, zumal auch eine vorherige politische Lösung nicht erreicht wurde. Die „Bürgerinitiative Lichtenrade – Dresdner Bahn“ hatte jedoch schon seit Jahren für eine Klage ein Sonderkonto eingerichtet.

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Im Laufe des Monats Februar 2016 sind nun zwei Klagen eingereicht worden. Am 10. März 2016 wurden die Mitglieder der Bürgerinitiative Dresdner Bahn im Gemeinschaftshaus Lichtenrade über den Stand der Entwicklung unterrichtet. Bevor die Mitgliederversammlung startete, wurde in einem öffentlichen Teil über neue Aspekte bei der Klageeinlegung berichtet.

Neuer Rechtsanwalt bringt neue Aspekte ein


Ein Rechtsanwalt wurde zusätzlich beauftragt. Der Oldenburger Rechtsanwalt und ehemalige Richter Dr. Armin Frühauf aus Oldenburg bringt neue Aspekte in das Verfahren ein. In einer anderen Klage, im Zusammenhang mit einer Eisenbahnstrecke in Oldenburg, hatte er vor dem Bundesverwaltungsgericht Erfolg.

Auf dem Podium der BI-Vorsitzende Manfred Beck mit RA Dr. Frühauf
Bislang ist man in der Lichtenrader Bürgerinitiative davon ausgegangen, dass nur betroffene Bürger eine Klagebefugnis haben. Nun stellte sich nach Bemühungen des BI-Vorsitzenden Manfred Beck heraus, dass auch bestimmte Verbände eine Klagebefugnis haben. Beck konnte die „Bundesvereinigung gegen Schienenlärm“ dazu gewinnen, dass sie eine Klage im Sinne der Bürgerinitiative einreichen. Das hat nach Ausführungen von Rechtsanwalt Dr. Frühauf den großen Vorteil, dass vor Gericht nicht nur über konkrete Einzeleinschränkungen und Einzelinteressen zu entscheiden ist, sondern das auch allgemeine Aspekte rund um die Straßenführung an der Bahnhofstraße, der Schließung des Bahnübergangs in der Wolziger Zeile für den Autoverkehr und allgemeine Lärm- und Erschütterungsschutzfragen verhandelt werden. Dr. Frühauf arbeitet eng mit Akustikexperten der Universität Oldenburg zusammen.

Europarecht und Umweltverträglichkeit wird immer wichtiger

Rechtsanwalt Dr. Frühauf hat seine Klagebegründung, für die er gerade mal 14 Tage Zeit hatte, in erster Linie auf Fehler bei der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) abgestellt. Ein wichtiges europäisches Urteil räumt der Verträglichkeitsprüfung einen hohen Stellenwert ein. Erst am 15. Oktober 2015 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH - AZ C 137/14) entschieden, dass -ohne Rücksicht auf die Bedeutung für die Planfeststellungsentscheidung- jeder Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig ist, wenn die UVP lücken- oder fehlerhaft ist. Der EuGH damit den Stellenwert der Umwelt erheblich gestärkt.

In diesem Zusammenhang soll auch die Lärmmodellrechnung für Schienenwege (sogenannte „Schall 03“) auf den Prüfstand kommen. Die Prognosen in den Schallberechnungen bilden nur Mittelwerte ab und entsprechen nicht den wirklichen Werten. Viele weitere Aspekte wurden noch in die Klageschrift mit aufgenommen, wobei die Grundgesetzverletzung nach Artikel 2 im Vordergrund steht. Dort heißt es u. a.: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Die Klageschrift wird auf der Website der BI hinterlegt werden. Wünschenswert wären noch Experten, die den Kostenaspekt der möglichen Bauvarianten überprüfen könnten.

Armin Frühauf wird zusätzlich auch einen Betroffenen vertreten. Der bisherige und auch weitere Rechtsanwalt der Bürgerinitiative, Dr. Alexander Freiherr von Aretin, wird zwei Betroffene vertreten. Es ist jeweils beantragt worden, dass beide Klagen zusammen behandelt werden.

Rechtsanwalt Dr. Frühauf stellt klar, dass die Klage nicht das Ziel eines Tunnelbaus haben kann, weil vor Gericht nur die von der Bahn beantragte ebenerdige Variante Verhandlungsgegenstand sein kann. Er empfiehlt daher, parallel weiterhin politische Aktivitäten zu unternehmen. Weitere Aktivitäten wurden in der anschließenden Mitgliederversammlung beschlossen.

Nachwahl im Verein

Auch gab es Nachwahlen zum Vorstand der Bürgerinitiative Dresdner Bahn. Der Stellvertretende Vorsitzende Rainer Welz und die Kassiererin Gisela Issing waren zugetreten. Als Stellvertreter wurde Klaus Roesler nachgewählt. Kassierer ist Gerd Jenke geworden und als Beirat wurde Michael Küpper nachgewählt. Der Verein hat steigende Mitgliederzahlen (Stand 10. 3. 2016=465 Mitglieder). Bei den Finanzrücklagen für die Klage ist der Verein zwar gut aufgestellt, jedoch werden noch gerne Spenden angenommen, zumal mit hohen Gutachterkosten zu rechnen ist.

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Die BVV legte auch nach

Auch die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg bedauert die vom Eisenbahnbundesamt genehmigte Planfeststellung zur Dresdner Bahn im Ortsteil Lichtenrade, mit der eine ebenerdige Führung des Fernverkehrs gegen den erklärten Willen der Bürgerinnen und Bürger durch den Ortsteil Lichtenrade im Bezirk Tempelhof-Schöneberg festgesetzt wurde. Im Beschluss von Februar heißt es: „Das Bezirksamt wird deshalb ersucht, gegenüber dem zuständigen Bundesverkehrsministerium nochmals die Interessenlage des Bezirks zu verdeutlichen. Ferner wird dem Bezirksamt empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen des Landes für eine Prüfung einzusetzen, ob und in welcher Form dem Planfeststellungsverfahren zur Dresdner Bahn im Bereich der Bahnhofsstraße in Lichtenrade unter Ausnutzung sämtlicher rechtlicher Möglichkeiten widersprochen werden kann.“ In der Begründung wird auf die „überlange Laufzeit“ des Verfahrens verwiesen und dass in den letzten Jahren neu zugezogene Bürger keine Chance zur Beteiligung bekamen.

Thomas Moser (auch alle Fotos)

http://www.dresdner-bahn.de

http://www.rechtsanwalt-dr-fruehauf.de


 

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