Tempelhof-Schöneberg gratuliert: "Happy Birthday - 70 Jahre Grundgesetz"

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hatte am 6. Juni 2019 zu einer Geburtstagsfeier zum 70-jährige Bestehen des Grundgesetzes in den Goldenen Saal ins Rathaus Schöneberg eingeladen. Mehr als 70 Menschen waren in den Goldenen Saal des Rathauses Schöneberg gekommen zur Festveranstaltung „Happy Birthday – 70 Jahre Grundgesetz“.
70 jahre Grundgesetz BA T S Moser 16

Am 23. Mai 2019 jährten sich die Verabschiedung und Verkündung des Grundgesetzes durch den Parlamentarischen Rat zum siebzigsten Mal. Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg nahm dieses wichtige Ereignis zum Anlass für eine Würdigung der Verfassung unter besonderer Betrachtung des Artikels 3 „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“.

Mit diesem „Gleichheitsartikel“ werden alle Menschen vor Benachteiligung geschützt auf Grund des Geschlechts, der Abstammung, der Sprache, der Heimat oder Herkunft, des Glaubens, der religiösen oder politischen Anschauung und wegen einer Behinderung.

Die Bezirksbürgermeisterin Angelika Schöttler begrüßte die Gäste.In ihrer Begrüßungsrede verwies Bezirksbürgermeisterin Angelika Schöttler auf die Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes. Insbesondere der Artikel 3, mit seinem Gleichheitsgebot und Benachteiligungsverbot sei vor dem Hintergrund der Diskriminierung, Verfolgung und Ermordung von Millionen von Menschen durch eine von der Bevölkerung gewählten menschenverachtenden nationalsozialistischen Diktatur entstanden.

Angelika Schöttler betonte weiterhin, dass das grundgesetzliche Benachteiligungsverbot noch nicht für alle Menschen gelte, die von Diskriminierung bedroht sind. Sie unterstütze darum die aktuellen Bestrebungen, auch Menschen auf Grund ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität grundgesetzlich vor Benachteiligung zu schützen.

In mehreren Talkrunden mit Gästen aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft wurde die besondere Bedeutung dieses Artikels diskutiert und aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet: „Wie verpflichtet der Artikel die Politik?“, „Welche Auswirkungen zeigen sich in der täglichen Praxis, z. B. in der Antidiskriminierungsarbeit?“, „Was fehlt bzw. wie kann der Artikel weiterentwickelt werden?“

Einige Eindrücke aus den Diskussionsrunden...




In insgesamt drei Diskussionsrunden tauschten sich gender- und queer-, migrations-, sowie behindertenpolitische Aktivist_innen mit Vertreter_innen der Bezirkspolitik und dem Publikum darüber aus, ob der Bezirk seinen grundgesetzlichen Verpflichtungen aus Artikel 3 genügend nachkomme.

Die Diskussionsleitung hatte Caroline Ausserer. Neben vielen fachkundigen Diskussionsteilnehmer_innen (siehe Auflistung der Talkrunden unten) war auch der Bezirksverordnetenvorsteher von Tempelhof-Schöneberg, Stefan Böltes, dabei.

Seit Jahren gibt es Überlegungen, den Schutz der sexuellen Identität ausdrücklich in Art. 3 Abs. 3 GG als verbotenes Diskriminierungsmerkmal aufzunehmen. Auch darüber wurde diskutiert. Zu dieser Frage auch am Ende des Berichtes eine Presseerklärung des CDU-Bundestagsabgeordneten Dr. Jan-Marco Luczak (MdB).

Das Bezirksamt schreibt abschließend zur Veranstaltung: „Die Bilanz fiel unterschiedlich aus. Ergänzt durch Beiträge aus dem Publikum berichteten migrations- und behindertenpolitische Aktivist_innen von Diskriminierungserfahrungen und appellierten an die Vertreter_innen der Bezirkspolitik , ihre erkennbaren Bemühungen zu verstärken und erreichte Fortschritte aktiv zu schützen und weiter zu entwickeln. Anti-Diskriminierung und Gleichstellung würden noch zu häufig einseitig aus Behördensicht definiert und proklamiert. Das Bezirksamt sehe es als seine Aufgabe an, so Angelika Schöttler, Leitungskräfte und Mitarbeitende fortlaufend zu sensibilisieren für die Verpflichtung zur Gleichstellung und für aktiven Diskriminierungsschutz. Zudem gehe es aber auch darum, dass wir, also alle Mitbürger_innen vielfältige Lebensweisen und Diskriminierungssensibilität aktiv im Alltag leben und sichtbar machen.“


Am Rande der Veranstaltung wurden die „Diskussionsergebnisse“ in einer ganz besonderen gezeichneten Form präsentiert. Besonders positiv fiel aus, das die Veranstaltung barrierefrei war.


Es war eine Induktionsschleife installiert, ebenso übersetzten Gebärdensprachdolmetscherinnen und eine Wegeassistenz war anwesend.

Für den kulturellen Rahmen sorgte die Songwriterin und Sängerin Leona Heine, sowie mit einem stillen, aber umso kraftvolleren Lied (vom GRIPS-Theater/Linie 1) der Gebärdenchor der Evangelischen Gehörlosengemeinde Berlin.


Künstlerisches und bewegendes Highlight war die gemeinsame musikalische Darbietung eines Songs von Leona Heine mit dem Gebärdenchor der evangelischen Gehörlosengemeinde.



Bezirksbürgermeisterin Angelika Schöttler im Fazit: „Das Grundgesetz wird lebendig durch solche Veranstaltungen. Wir brauchen häufiger den direkten Erfahrungsaustausch mit den Menschen, um deren Rechte es im Grundgesetz geht. Und wir brauchen den gemeinsamen übergreifenden Ansatz, der durch die Beauftragten des Bezirks hier sichtbar wurde. Alle vier hatten zusammen eingeladen.“

Auch in zahlreichen Kommentaren von Besucher_innen wurde betont, dass gerade der community-übergreifende Austausch als sehr wichtig angesehen wird und gerne fortgeführt werden kann.

Eine besondere und würdevoller Veranstaltung.

Thomas Moser(auch Fotos oben, sofern nicht extra gekennzeichnet) / BA T-S

gruppenbild 70jahregrundgesetz BA T S
Feierlicher Abschluss der Veranstaltung im Goldenen Saal mit allen Talk-Gästen © BA Tempelhof-Schöneberg
gruppenbild 70jahregrundgesetz BA T S2
Begleitet wurde die Veranstaltung durch ein "Graphic Recording" © BA Tempelhof-Schöneberg

Talkrunde 1: „Wie verpflichtet Art. 3 GG die Bezirkspolitik?“

Bezirksvorsteher Stefan Böltes, Janis Hantke (Vorsitzende des BVV-Ausschusses für Frauen-, Queer- und Inklusionspolitik), Dr. Christine Rabe (Stellv. Vorsitzende des Landesfrauenrates Berlin), Dr. Marion Wilhelm (Vorsitzende des Beirates von und für Menschen mit Behinderung)

Talkrunde 2: „Welche Auswirkungen zeigen sich in der täglichen Praxis?“

Claudia Groth (Vorsitzende des Kinderpflegenetzwerks), Georgi Ivanov (Vorstandsmitglied von Amaro Foro e.V.), Tamara Siebenmorgen-Koch (Bürgerdeputierte im BVV-Ausschuss für Integration), Stephanie Wolfram (Leitung des Regenbogenfamilienzentrums)

Talkrunde 3: „Wie kann der Artikel weiterentwickelt werden?“

Nora Eckert (TransInterQueer e.V.), Bezirksbürgermeisterin Angelika Schöttler, Jamile da Silva e Silva (Interkulturelles Frauenzentrum S.U.S.I.), Kava Spartak (Landesbeirat für Integration- und Migrationsfragen)

Anhang

Presseerklärung des CDU-Bundestagsabgeordneten Dr. Jan-Marco Luczak (MdB).

Seit Jahren gibt es Überlegungen, den Schutz der sexuellen Identität ausdrücklich in Art. 3 Abs. 3 GG als verbotenes Diskriminierungsmerkmal aufzunehmen. Dadurch sollen Schwule und Lesben besser geschützt werden. Die Bundestagsfraktion der Grünen hat letzte Woche einen entsprechenden Antrag vorgelegt. Dazu erklärt Dr. Jan-Marco Luczak, stellvertretender rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und direkt gewählter Bundestagsabgeordneter für Tempelhof-Schöneberg:

„In meiner ersten Rede im Bundestag vor zehn Jahren habe ich mich noch gegen eine solche Änderung der Verfassung ausgesprochen. Ich war damals der Meinung, dass dies nur Symbolpolitik sei und wir stattdessen besser konkrete Schritte gegen Diskriminierung unternehmen sollten. Heute sehe ich das anders. Jeden Tag werden in unserem Land Lesben, Schwule, Transsexuelle und Transgender angefeindet. Einfach nur, weil sie so sind wie sie sind. Auch nehmen homophobe Übergriffe leider zu. Deswegen brauchen wir jetzt ein klares Signal: Kein Mensch darf aufgrund seiner sexuellen Identität ausgegrenzt, verfolgt oder diskriminiert werden. Das Grundgesetz ist dafür der richtige Ort, es beinhaltet die für unsere Rechtsordnung prägenden Werte und Prinzipien. Der Schutz der sexuellen Identität sollte daher im Wortlaut zum Ausdruck kommen. Die Ergänzung des Gleichheitsartikels wäre ein klares Bekenntnis zu einer offenen und freiheitlichen Gesellschaft, in der LGBTIQ selbstverständlich dazugehören und ein Recht darauf haben, angst- und diskriminierungsfrei zu leben. Dieses Signal ist auch mit Blick auf diejenigen Menschen wichtig, die diese Selbstverständlichkeit aus ihrem kulturellen oder religiösen Hintergrund nicht akzeptieren wollen.“

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 3 
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


 

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