Foto: Thomas Moser
Die Abendschau berichtete erneut von der nicht behindertengerechten Fußgängerüberführung Säntistraße:

In der Säntisstraße in Marienfelde ist der Bahnübergang gesperrt. Für Passanten wurde eine Überquerung gebaut: Hier müssen sich nun auch Rollstuhl-, Fahrradfahrer und Eltern mit Kinderwagen hochquälen oder die Umfahrung für Autofahrer nutzen – sie ist 3 Kilometer lang.

Die Abendschau berichtete vor knapp fünf Monaten schon einmal über das Problem. Im Gespräch mit der stellvertretenden Landesbeauftragten für die Rechte Behinderter stellte ein Vertreter der Bahn Nachbesserungen in Aussicht. Auf die Lösung warten die Anwohner heute noch. Also hat die Abendschau noch einmal nachgehakt.

Die Bahn schreibt: Ein Aufzug wäre zu teuer. Und für rollstuhl- und kinderwagengerechte Rampen fehlt angeblich der Platz. "Nachgerüstet wird noch eine Rinne für das Schieben von Fahrrädern." Die Straßensperrung soll noch mindestens drei Jahre dauern. Solange will die Bahn in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen offenbar Umwege zumuten.

Ein Beitrag von Frank Drescher / Quelle rbb-Abendschau

Einige Zeit ist der Bericht vom 25. August 2018 noch online anzuschauen:

www.rbb-online.de/abendschau/archiv/20180825_1930/Bahn.html

Auch die Lichtenrader Internetzeitung berichtete öfters über die Mängel an der Säntisstraße z.B. https://www.lichtenrade-berlin.de/news/aktuelle-news-internetzeitung/1152-bahnuebergang-saentisstrasse-und-warum-die-arbeiten-nicht-losgehen

Der technisch versierte Anwohner Helmuth Schröter - Dipl.- Ing. (Konstruktiver Ingenieurbau) verfolgt mit Sorge und Ärger die "Entwicklung" an der Säntisstraße: 
"Das vorhandene Steigungsverhältnis beträgt 18 / 29 cm, womit - wie im Abendschaubeitrag zusehen war - ältere Personen Schwierigkeiten haben; 18/29 ist zwar im gesetzlichen Rahmen, weicht leider von den meisten Steigungsverhältnissen bei öffentlichen Treppenanlagen ab. Richtig und den Erfordernissen angepasst wäre hier 16,7 / 29 cm, zumal auch Grundschüler den Übergang nehmen müssen. Die Frage taucht auch auf, ob beim Lichtraum wirklich die Begrenzungslinie G2 (Höhe vorh. ca. 4,70 m), statt GA/ GB (ca. 4,35 Höhe), angesetzt werden musste? Für den Fernbahnbetrieb muss die Brücke sowieso abgebaut sein.
Ab Juni 2019 sollen die eigentlichen Bauarbeiten beginnen und nach zwei Jahren soll die Sraßenunterführung dem Verkehr frei gegeben werden. Bei den beengten Verhältnissen wird das kaum zu schaffen sein; es ist damit zu rechnen, dass längere Zeiten die Behelfsbrücke nicht zu nutzen sein wird.
Wie auch von der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung gefordert, muss unbedingt zeitnah ein geeignetes Verkehrssystem eingerichtet werden, welches ausgebaut werden muss, wenn die Brücke nicht genutzt werden kann. Jetzt nach der Sommerpause wird es für DB AG, Senat und BVG vornehmste Pflicht sein, für einen menschenwürdigen Ablauf zu sorgen, wie im Frühjahr 2018 vom DB- Management  versprochen wurde."


 

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