Rund um die Alte Mälzerei Lichtenrade: Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Der Entwurf des Bebauungsplans 7-87 für die Grundstücke Steinstraße 37-44, Bahnhofstraße 30-32 sowie eine nördlich angrenzende Teilfläche des Parkplatzes Steinstraße und südlich angrenzenden Teilflächen entlang der Bahnhofstraße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Lichtenrade liegt mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus.

Ziel des Bebauungsplans ist die Entwicklung des Geländes rund um die Alte Mälzerei Lichtenrade zu einem neuen Stadtquartier mit Wohnnutzungen, kulturellen und sozialen Einrichtungen, Einzelhandelsnutzung sowie Gewerbeflächen.

Foto Thomas Moser
Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Zeit:     

Vom 30. September 2019 bis einschließlich 01. November 2019

Montag bis Mittwoch von 08:00 bis 15:30 Uhr, Donnerstag von 7:30 bis 18:00 Uhr, Freitag  von 08:00 bis 14:30 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser Sprechzeiten.

Ort:     

Rathaus Schöneberg, John-F.-Kennedy-Platz, Raum 3046
(Postanschrift: Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin, 10820 Berlin)

Sie können die Unterlagen außerdem ab Auslegungsbeginn im Internet auf der Internetseite des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg einsehen: https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/bebauungsplan oder auf der Internetseite der Beteiligungsplattform mein Berlin: https://www.mein.berlin.de.


 

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