Mündliche Anfragen der CDU-Fraktion rund um Lichtenrade zur 33. Sitzung der BVV am 21.08.2019

BV Kliem / Beantwortung StR Christiane Heiß

Umfahrungen während des Umbaus der Bahnhofstraße

  1. Welche vorgeschlagenen Straßen für die sog. große Umfahrung während der mehrjährigen Baumaßnahmen in der Bahnhofstraße werden baulich für diese Belastung wie ertüchtigt und wie wird der Kreuzungsverkehr am Schichauweg Ecke Motzener Straße/Egestorffstraße für die Umfahrung und den Baustellenverkehr organisiert?

    Antwort
    Es ist zu unterscheiden zwischen
    (1) dem Bauvorhaben der Deutschen Bahn (Ausbau Dresdner Bahn, Neubau eines Bauwerkes zur Kreuzung der Bahnstrecke mit der Bahnhofstraße),
    und
    (2) dem Projekt "Aktives Zentrum Lichtenrade", in dessen Rahmen die Bahnhofstraße zwischen Lichtenrader Damm und Steinstraße umgestaltet werden soll.
    Zu 1) gibt es eine großräumige Umleitung, die Bestandteil der Planfeststellung ist. Für deren Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb sowie ggf. Rückbau ist die Deutsche Bahn im Rahmen ihres Bauvorhabens verantwortlich. Das Bezirksamt kann dazu keine Detailangaben machen. Gleichwohl, hat die Deutsche Bahn in den letzten 2 Monaten auf zwei Öffentlichkeitsveranstaltungen in Lichtenrade dazu den Anwohner_innen vorgetragen.
    Soweit dem Bezirksamt bekannt, sieht das Umleitungskonzept der Deutschen Bahn zum Ausbau der Dresdner Bahn, hier Sperrung des Bahnüberganges Bahnhofstraße, folgende Umleitungsstrecken vor:
    U1 = Lichtenrader Damm-Barnetstraße–Schichauweg und
    U2 = Lichtenrader Damm–Horstwalder Straße–Kesselstraße-Goltzstraße–Hilbertstraße–Blohmstraße–Egestorffstraße-Schichauweg, und es sollen im Zuge der DB-Maßnahme die Fahrbahnen in den Abschnitten Kesselstraße-Goltzstraße und Blohmstraße durch den Einbau von Oberbauschichten in Asphaltbauweise ertüchtigt werden. Entsprechend dem Umleitungskonzept der DB AG, ist der Umleitungsabschnitt U2 für Fahrzeuge über 12 t gesperrt. Verkehrliche Regelungen des Kreuzungsverkehrs Schichauweg Ecke Motzener Straße/ Egestorffstraße fallen in die Zuständigkeit der Verkehrslenkung Berlin. Das Bezirksamt hat darüber keine Kenntnis.

    Zu (2), während der geplanten zeitgleichen Umgestaltung der Bahnhofstraße durch den Bezirk, sind die o.g. Umleitungs-strecken des DB-Bauvorhabens aktiv und können zur Umfahrung mit genutzt werden.
    Das Bezirksamt plant, für sein Bauvorhaben zu (2) zusätzlich eine kleinräumige Umleitung einzurichten. Eine Ertüchtigung dieser Straßenabschnitte ist vorgesehen. Es wird derzeit durch das Bezirksamt untersucht, welche technischen Möglichkeiten bestehen bzw. umsetzbar sind.

  2. Wann wird mit den erforderlichen Baumaßnahmen begonnen?

    Antwort
    Die Straßenbaumaßnahmen zur Ertüchtigung der großräumigen Umleitungsstrecke im Auftrag der Dresdner Bahn sollen, soweit dem Bezirksamt bekannt, zeitnah erfolgen.
    Die Ertüchtigung der kleinräumigen Umleitung im Auftrag des Bezirksamtes könnte ab Frühjahr 2020 beginnen.


Plan-ENTWURF, der auch die großen Umfahrungen gut zeigt. (siehe ausführlichen Bericht: https://www.lichtenrade-berlin.de/news/aktuelle-news-internetzeitung/1510-bahnhofstrassen-umbau-in-lichtenrade-fand-grosses-interesse ) ; Planungsunterlagen für die Bahnhofstraße (AZ Lichtenrade)

BV Zander / Beantwortung durch die StR Christiane Heiß

Anhörung und Beteiligung beim Umbau der Bahnhofstraße

  1. In welchem Zeitraum erfolgt das Anhörungsverfahren im Genehmigungsverfahren zum Projekt Umbau der Bahnhofstraße bzw. wie werden die betroffenen Anwohner, Anlieger, etc. gehört?

    Antwort
    Es ist zu unterscheiden zwischen
    (1) dem Bauvorhaben der Deutschen Bahn (Ausbau Dresdner Bahn, Neubau eines Bauwerkes zur Kreuzung der Bahnstrecke mit der Bahnhofstraße),
    und
    (2) dem Projekt "Aktives Zentrum Lichtenrade", in dessen Rahmen die Bahnhofstraße zwischen Lichtenrader Damm und Steinstraße umgestaltet werden soll.

    Zu 1) hat im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine Anhörung der Anlieger stattgefunden.
    Zu 2) findet seit mehreren Jahren laufend ein Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit im „Aktiven Zentrum Lichtenrade“ statt. Es wurde von den Anliegern ein Gebietsgremium gewählt, das ihre Interessen vertritt, und das sich regelmäßig untereinander und mit Dienstkräften des Bezirksamtes trifft. (Dort wurde auch die Umgestaltung der Bahnhofstraße mehrfach besprochen.)
    In dem Verfahren wurden alle beteiligten Akteur_innen eingebunden. Es gab verschiedene Werkstätten und Informationsrunden, zu denen unterschiedliche Zielgruppen eingeladen waren, und komplett öffentliche Veranstaltungen.
    In mehreren öffentlichen Veranstaltungen, die letzte am 12.08.2019, wurden die Anlieger angehört und am Planungsprozess beteiligt.
    In mehreren öffentlichen Workshops wurde die aktuell zur Umsetzung vorgesehene Vorzugsvariante stufenweise gemeinsam zwischen Anlieger_innen, Bezirksamtsdienstkräften und externen Fachplaner_innen erarbeitet. So wurde sichergestellt, dass die zur Umsetzung vorgesehene Variante eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung erfährt.
    Die sog. „Träger öffentlicher Belange“ wurden im Rahmen des Stellungnahmeersuchens zur Entwurfsplanung beteiligt.

  1. Wie wird die BVV beteiligt, bevor die Planungen zum Umbau endgültig feststehen und (nach welcher Rechtsgrundlage) genehmigt werden?

    Antwort
    Das Projekt „Aktives Zentrum“ Lichtenrade zu (2), in dessen Rahmen die Umgestaltung der Bahnhofstraße erfolgen soll, wurde, wie die Vorläuferprojekte, in der BVV bzw. ihren Fachausschüssen vorgestellt.

    Zu den öffentlichen Veranstaltungen waren alle BVV-Mitglieder ebenfalls eingeladen.
    Die Rechtsgrundlage für den Neubau der Eisenbahnkreuzung zu (1) zwischen Dresdner Bahn und Bahnhofstraße sind das Eisenbahnkreuzungsgesetz und der festgestellte Plan.
    Bei der Umgestaltung der Bahnhofstraße zu (2) im Rahmen des "Aktiven Zentrum Lichtenrade" handelt es sich um die Änderung einer bestehenden Straße. Die Rechtsgrundlagen dafür sind das Berliner Straßengesetz, das Mobilitätsgesetz Berlin und das AZG Allgemeines Zuständigkeitsgesetz. In letzterem ist die Aufgabenteilung zwischen Hauptverwaltung (Senat) und den Bezirken, auch bei der Umgestaltung bestehender Straßen, festgelegt.

BV Kliem / Beantwortung StR Christiane Heiß

Umgestaltung von Gehwegbereichen in der Bahnhofstraße

  1. Ist der Bereich auf der nördlichen Seite der Bahnhofstraße zwischen der Riedinger Str. und der Steinstraße von den Häuserfronten bis zum Fahrbahnrand öffentliches Straßenland im Eigentum des Landes Berlin?

    Antwort
    Im Ergebnis der bisherigen Recherchen des Bezirksamtes, befinden sich nicht alle Flächen als öffentliches Straßenland im Eigentum des Landes Berlin.

  1. Wenn nein, wer trägt dann bei der Umgestaltung die anfallenden Kosten?

    Antwort
    Das Bezirksamt hat bisher, wie planerisch geboten, den gesamten öffentlich zugänglichen Raum der Bahnhofstraße „zwischen den Hauswänden“ beplant. Das Bezirksamt strebt an, diese ganzheitliche Planung auch umzusetzen, und dazu ggf. erforderlichen Grunderwerb zu tätigen bzw. Widmungsverfahren durchzuführen. (Dafür sind im Projekt „Aktives Zentrum Lichtenrade“ Fördermittel vorgesehen.) Das Bezirksamt befindet sich darüber mit den Eigentümern im Gespräch.

BV Kliem / Anworten von StR Christiane Heiß

Wer versteckt Lichtenrade?

  1. Warum wurde das Ortsteilschild „Lichtenrade“ am südlichen Ende des Kirchhainer Damms, abgebaut bei dem vierspurigen Ausbau im Jahre 2010, bis heute nicht wieder angebracht?

    Antwort
    Das Bezirksamt bedankt sich für den Hinweis.
    Das Ortsteilschild war und ist in der verkehrsrechtlichen Anordnung für die Beschilderung nach dem Umbau des Kirchhainer Dammes mit enthalten.
    Das Bezirksamt vermutet, dass es zwischenzeitlich von „Souvenirjäger_innen“ entwendet wurde.

    (Anmerkung Redaktion: Nach unserer Auffassung wurde dieses Schild nach dem Umbau nie angebracht T.M.)
  1. Sollte dieses Schild beim Tiefbauamt nicht mehr vorhanden sein, wann wird es dann durch eine Neuanfertigung an dieser Stelle ersetzt?

    Antwort
    Der Fachbereich Straßen des Straßen- und Grünflächenamtes hat ein neues Schild bei der Vertragsfirma bestellt. Es soll montiert werden, sobald es eingetroffen ist. Ein genauer Zeitraum kann noch nicht benannt werden.

Bericht zu dieser Frage in der Lichtenrader Internetzeitung: https://www.lichtenrade-berlin.de/news/aktuelle-news-internetzeitung/1454-wer-versteckt-lichtenrade


 

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