... mit Lichtenrade-Bezug... UPDATE 20.6.2018

Agieren statt Reagieren - Werbeflä.c.hen zu Gunsten der Schule vermieten und

Barrierefreie Überquerung der Bahnstrecke an der Buckower Chaussee während der Bauarbeiten zur Errichtung einer Brücke über das Gleisbett

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass anders als am Bahnübergang Säntisstraße eine barrierefreie Querung des Bahnübergangs Buckower Chaussee auch während der dortigen Bauarbeiten zur Errichtung einer Brücke über die Bahngleise möglich ist.

Begründung:
Am Bahnübergang Säntisstraße wurde eine Brücke errichtet, so dass die Bahntrasse nur durch überwinden zahlreicher Treppenstufen überquert werden kann. Mobilitäts-eingeschränkte Menschen können diesen Weg seitdem nicht mehr passieren. Außerdem sind nicht alle Menschen in der Lage, hierzu zählen auch kleinere Schulkinder, ihr Fahrrad die zahlreichen Treppenstufen hoch und hinunter zu tragen. Ein solches Desaster darf sich an der Buckower Chaussee nicht wiederholen.

Ergebnis:

Am 20.06.2018 hat die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg einstimmig einen Antrag der CDU-Fraktion (dem die Fraktionen von SPD und Grünen beigetreten sind) beschlossen. Ziel ist es, dass sich ein Vorgang wie an der Säntisstraße am Bahnübergang Buckower Chaussee nicht wiederholt. Denn die heftig kritisierte Überbrückung der Bahntrasse am gesperrten Bahnübergang an der Säntisstraße ist einzig durch Überwinden dutzender steiler Treppenstufen möglich. „Was die Bahn als zumutbare Umwege für Mobilitätseingeschränkte darstellt, stellt sich in der Realität völlig anders dar und ist inakzeptabel,“ kritisiert der Lichtenrader CDU-Verordnete Christian Zander.
„Wenn in etwa drei Jahren der Bahnübergang an der Buckower Chaussee wegen der Bauarbeiten gesperrt wird, muss dort eine barrierefreie Überquerung gewährleistet sein. Bis zum Beginn der Baumaßnahmen verbleibt ausreichend Zeit, ggf. erforderliche Umplanungen vorzunehmen. Deshalb war es uns wichtig, diese Frage bereits heute rechtzeitig anzusprechen, damit etwaige Defizite bei der Barrierefreiheit noch nachgebessert werden können und keine gegenteiligen Fakten geschaffen werden“, begründet der CDU-Bezirksverordnete Christian Zander seinen Vorstoß.

Agieren statt Reagieren - Werbeflächen zu Gunsten der Schule vermieten

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob eine Vermarktung der Zaunfläche entlang des Lichtenrader Damms am Georg-Büchner-Gymnasium ggf. eigenverantwortlich durch die Schule initiiert werden kann.

Begründung:

Die Zaunanlage entlang des Sportplatzes am Lichtenrader Damm wird seit Jahren als Werbefläche genutzt. Die Beseitigung dort angebrachter Werbeträger, auch in Eigenleistung des amtierenden Stadtrates, führt regelmäßig nur zur umgehenden neuen Nutzung als Werbefläche.

In Kooperation mit der Schule, vielleicht einer Schülerfirma, dem Förderverein oder einer Arbeitsgemeinschaft könnte ein Projekt mit dem Ziel der Vermarktung dieser Zaunfläche entwickelt werden. Man hätte Einfluss auf den Inhalt der Werbung, hätte eine gewisse Verantwortungsstruktur geschaffen und könnte auch Einnahmen für die Schule erzielen. Die ortsansässigen Händler und Gewerbetreibenden hätten an dieser exponierten Stelle die Gelegenheit, Werbung für sich zu platzieren. Lichtenrader Initiativen, könnten auf ihre Veranstaltungen hinweisen.

Das wirtschaftliche Handeln und das Thema Werbung würden eine ganz neue Gewichtung im Schulalltag bekommen.

Aktueller Hinweis und Anmerkung: Soeben informiert der zuständige Schulstadtrat Oliver Schworck via Facebook, dass die Schilder höchstpersönlich abmontiert wurden: "Plakate vom Schulzaun abgenommen! Die Werbeagentur steht freundlicherweise drauf." 

Über die Werbeflächen wird in Facebook, auf der Seite des Lichtenrader Bezirksverordneten Hagen Kliem, intensiv diskutiert. Eine offene überparteiliche Diskussion. BVV in Facebook; warum nicht!


 

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