Ehe für alle – Umsetzung des „Gesetzes zur Einführung des Rechtes auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechtes“ zum 01.10.2017
Jetzt heiraten Wir alle! – am 1. Oktober 2017 tritt das Gesetz zur Gleichgeschlechtlichen Eheschließung, beschlossen durch den Deutschen Bundestag, offiziell in Kraft.
Ab diesem Tag können:
- gleichgeschlechtliche Paare eine Ehe schließen (das bedeutet auch: es können keine neuen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden)
- auf Antrag bestehende Lebenspartnerschaften in eine Ehe umgewandelt werden
(Voraussetzung ist, dass die Lebenspartnerschaft in Deutschland begründet wurden)
Information zur Umwandlung von bisherigen Lebenspartnerschaften:
Die Umwandlung einer bisherigen Lebenspartnerschaft (in Deutschland begründet) in eine Ehe muss beim Standesamt Ihres Wohnsitzes angemeldet werden.
Folgende Unterlagen sind hierzu einzureichen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelle Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag
- NEU! Ausgestellter Auszug aus dem Lebenspartnerschaftsregister – oder – Lebenspartnerschaftsurkunde
Bitte beachten Sie, dass in den ersten Monaten zur Einführung mit einem erhöhten Antragsaufkommen zu rechnen ist – das Standesamt ist bemüht, Ihnen einen zeitnahen Termin anzubieten!
Für die Anmeldung einer neu zu schließenden Ehe nutzen Sie bitte die telefonischen Sprechzeiten des Standesamtes, um die erforderlichen Unterlagen und den Ablauf zu erfragen.
Telefonische Sprechzeiten sind:
Montag und Dienstag 13 bis 15 Uhr, Mittwoch 9 bis 15 Uhr,
Donnerstag 11 bis 17 Uhr, Freitag 9 bis 13 Uhr
Telefon: 030 90277 2372
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Weitere Informationen unter:
Eine Information des Standesamtes des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg