Informationen zur Anträgen und Anfragen
- 1.) Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht / Dresdner Bahn
- 2.) Quartiersmanagement für die Nahariyasiedlung
Zu 1.) Lichtenrade: Doch noch Licht am Ende des Tunnels?
Große Anfrage der Fraktion der SPD
Wir fragen das Bezirksamt:
- Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt um den Auswirkungen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.06.2017 für den Ortsteil Lichtenrade zu begegnen und einer städtebaulichen Teilung des Stadtteils durch die ebenerdige Trassenführung der DB mit meterhohen Schallschutzwänden entgegen zu wirken?
- Wie sieht das Bezirksamt nun die Chancen, das „Aktive Zentrum“ Lichtenrade noch zum Erfolg zu führen, hier insbesondere die Einzelhandelsentwicklung in der westlichen Bahnhofstraße sowie das Projekt „Alte Mälzerei“?
- Welche Optionen sieht das Bezirksamt zur verträglichen Ausgestaltung der geplanten Unterführung Bahnhofstraße und der Lärmschutzwände im Bereich Bahnhofstraße?
- Stellt das Land oder der Bund Mittel für zusätzliche Maßnahmen im Zentrum Lichtenrade bereit, in welcher Höhe und welche Maßnahmen kämen konkret in Betracht?
- Wie beurteilt das Bezirksamt die zukünftige verkehrliche Situation rund um die Bahnstrecke (insbes. BVG-Erschließung) sowie die Anfahrtszeiten für Rettungsdienste und Feuerwehr?
- Können etwaige finanzierte Maßnahmen in den laufenden „Aktive-Zentren“- Prozess integriert werden, kann ggfs. ein anderer Beteiligungsprozess initiiert werden und wie kann sich dies zeitlich gestalten?
Berlin, den 10.07.2017
Zu 2.) Quartiersmanagement in der Nahariyasiedlung
Antrag der CDU –Fraktion
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei mittels eines Antrags bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Wohnsiedlung im Bereich Nahariyastraße, Groß-Ziethener-Straße und Skarbinastraße als Quartiersmanagementgebiet ausgewiesen wird und damit die notwendige Unterstützung für eine wieder positive Entwicklung des Gebiets erhält.
Begründung:
Die Entwicklung des o.g. Gebietes verschlechtert sich zusehends, die Beschwerden aus der Anwohnerschaft über die Zustände vor Ort nehmen zu. Momentan ist in Teilen des Gebiets ein Zuzugstrend zu sehen, der sich nicht stabilisierend auswirken wird. Bereits 2015 gehörte das Gebiet um die Nahariyastraße zu den „TOP 5-Gebieten“ mit einer negativen Entwicklung hin zu einem Planungsraum mit „besonderem Aufmerksamkeitsbedarf“. Im Vergleich zur letzten Studie der IfS aus dem November 2015, in dem die vom Bezirk gesehene Dringlichkeit deutlich und als nachvollziehbar angesehen wird, dürfte sich die Lage nochmals verschlechtert haben. Nun wäre es nach der Phase des Beobachtens an der Zeit, unterstützende Maßnahmen in Angriff zu nehmen. Hierfür soll der Bezirk mit u.a. durch die OE SPK untermauerten Daten einen Antrag auf Aufnahme dieser Großsiedlung in das Förderprogramm Soziale Stadt in Berlin stellen, um dort ein Quartiersmanagement zu installieren.
Berlin, den 11.07.2017