30. Mai 2018 Nun wurde Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes eingelegt. Die Bürgerinitiative Dresdner Bahn will damit die vermutlich letzte rechtliche Chance ergreifen, dass noch der vorliegende Beschluss gekippt wird.

Am 23. April 2018 berichtete die Lichtenrader Internetzeitung von einer Informationsveranstaltung der Bürgerinitiative Lichtenrade - Dresdner Bahn mit den Gästen der von der DB Netz: https://www.lichtenrade-berlin.de/news/aktuelle-news-internetzeitung/1116-der-dresdner-bahn-zug-durch-lichtenrade-rollt

Dort wurde schon berichtet, dass man Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 29. Juni 2017 einlegen will. Mit dem Urteil wurden die Klagen von Anwohnern und der Bundesvereinigung Schienenlärm zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses zurückgewiesen und damit der Bahn die Zustimmung für das Bauvorhaben der Dresdner Bahn gegeben. Der ebenerdige Ausbau der Strecke wurde damit akzeptiert.

Die Verfassungsrichter in Karlsruhe sollen jetzt klären, ob die Anwohner durch den zu erwartenden Lärm in ihrem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt werden. Ziel der Bürgerinitiative ist es, dass der vor einem Jahr ergangene Beschluss abgeändert wird. Sie wirft der Deutschen Bahn eine „menschenfeindliche Planung“ vor.

So und so ähnlich sehen die Befürchtungen der Lichtenrader aus:



Dank an die BI Dresdner Bahn zur Veröffentlichung der Grafik

Die Bahn sieht es etwas anders:
dresdner bahn bahnhofsstrasse trog west richtung ost 20160122 n
links: Westseite der Bahnhofstraße vor dem Umbau, rechts: Visualisierung der neuen Eisenbahnüberführung [Quelle: Ingenieurbüro Dipl.-Ing. H. Vössing GmbH/weitere Bearbeitung VECTORVISION]

In der Mitteilung der Bürgerinitiative Dresdner Bahn heißt es: "Am 29. Mai 2018 ist die angekündigte Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Ausbau der Dresdner Bahn eingelegt worden. Das Bundesverfassungsgericht wird zu klären haben, ob durch die zu erwartenden Lärmbelastungen das Grundrecht der betroffenen Anwohner auf körperliche Unversehrtheit verletzt wird. Die entsprechenden Argumente der Kläger sind auf 66 Seiten und diversen Anlagen dem BVfG unterbreitet worden. Wir erhoffen uns eine Abänderung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts und die Verhinderung der menschenfeindlichen Planung der Deutschen Bahn AG."

Website der BI: http://www.dresdner-bahn.de


 

 

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