Am 07.03.2013 fand der vierte Termin der Standortkonferenz zur Zukunft des Zentrums von Lichtenrade statt. Auf diesem wurde das erarbeitete Leitbild Qualifizierung und Entwicklung der Bahnhofstraße zu einem Stadtteilzentrum mit besonderem Flair“ vorgestellt und von einer deutlichen Mehrheit der anwesenden Bürgerinnen und Bürger befürwortet. Das Leitbild ist das Ergebnis der ersten Stufe der Perspektivenwerkstatt „Standortkonferenz Stadtteilzentrum Lichtenrade“. An diese soll eine zweite Stufe anschließen, bei der die ggf. erforderlichen weiteren Schritte zur Neugestaltung des Gebiets erfolgen. Auch hierbei ist eine aktive Bürgerbeteiligung vorgesehen.

Foto: 3. Standortkonferenz -BerLi-Press
Auszüge aus den Papieren der Planergemeinschaft Kohlbrenner

Unabhängig von der Entscheidung zum Ausbau der Dresdener Bahn und der Verlagerung der S-Bahnhaltestelle Lichtenrade soll die Bahnhofstraße als Zentrum Lichtenrades weiterentwickelt, d.h. qualifiziert (weiterentwickelt, verbessert, ausgebaut), gestärkt werden. Dies soll auch in Zukunft in einem Beteiligungsprozess der Akteure vor Ort und der Öffentlichkeit erfolgen. Der Prozess soll durch die Politik im Bezirk unterstützt und die Ressourcen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten dafür bereitgestellt werden.


Quelle:Präsentation 7.3.2013  Planergemeinschaft Kohlbrenner

Voraussetzung für die Entwicklung des Stadtteilzentrums ist ein stufenweise realisierbares, integriertes Konzept für den Gesamtraum mit Vorschlägen zur Qualifizierung in den folgenden Bereichen:

Qualifizierung der Nutzungsstruktur:

- u.a. Konzentration des Einzelhandels an der Bahnhofstraße,

- Erweiterung des Angebot für Jüngere

- Erweiterung des kulturellen Angebots.

Qualifizierung des öffentlichen Raumes:

- u.a. Beseitigung von Missständen und Erhöhung der Aufenthaltsqualität (Gehwege,

Plätze, Begrünung),

Qualifizierung des städtebaulichen Erscheinungsbildes:

- Beseitigung störender Provisorien und Gestaltungselemente

- bauliche Ergänzungen in Baulücken

Umsetzung dieser Maßnahmen zur Qualifizierung bedarf es

- einer Marketingstrategie

- (Entwicklung eines Images der Bahnhofstraße als Stadtteilzentrum),

- Geschäftsstraßenmanagement unter Einbeziehung der Akteure vor Ort, der Bürger.

Diese allgemeinen Ziele zur Stärkung und Verbesserung sind für die drei Schwerpunktbereiche

- westlicher Schwerpunktbereich, d.h. westlicher Eingang um den SBahnhof,

- mittlerer Schwerpunktbereich Bahnhofstraße zwischen Steinstraße und Einmündung Goltzstraße,

- östlicher Schwerpunktbereich, d.h. östlicher Eingang bis zur Einmündung der Goltzstraße

zu konkretisieren, weil unterschiedliche, z.T. aber voneinander abhängige Ansätze erforderlich sind.

Das Ziel der Qualifizierung wird nur stufenweise und über einen längeren Zeitraum möglich sein. D.h. neben Maßnahmen mit geringem Planungs- und Kostenaufwand, die kurzfristig (Zeitfenster bis fünf Jahre) realisiert werden können, sind auch Maßnahmen, die erst längerfristig (Zeitfenster bis 15 Jahre) entwickelt und umgesetzt werden können, vorzusehen.

Alle aufgeführten Maßnahmen erfordern in allen drei Schwerpunktbereichen sowohl hohe private als auch öffentliche Investitionen und die Bereitschaft aller, das gemeinsame Ziel des Ausbaus der Bahnhofstraße zu einem funktionierenden Stadtteilzentrum zu unterstützen.

Aus diesem Grund ist die Etablierung eines Managements zur Steuerung der einzelnen erforderlichen Arbeitsschritte und der Unterstützung der Gewerbetreibenden zur Initiierung geschäftsstraßentypischer Aktionen anzustreben.

Diese sollte durch die öffentliche Hand mitfinanziert werden.

1 Westlicher Schwerpunktbereich

Leitziele für den westlichen Schwerpunktbereich:

Für den gesamten Bereich rund um den S-Bahnhof Lichtenrade wird die Erarbeitung eines umsetzungsorientierten Standortentwicklungskonzeptes vorgeschlagen, unter Einbeziehung des Grundstücks Haus Buhr, der Mälzerei sowie des Pfarrer-Lütkehaus-Platzes und der Kreuzung Hilbertstraße/ Prinzessinnenstraße.

Das Konzept muss folgende Vorgaben beachten:

- Verlagerung des Einzelhandels an die Bahnhofstraße.

- Wohnen und ergänzende Nutzungen im Bereich Mälzerei,

- Berücksichtigung denkmalpflegerischer Belange und Erhalt des Hains,

- Einhaltung wichtiger räumlicher Bezüge,

- Aufwertung des Pfarrer-Lütkehaus-Platz als öffentlicher Platz unter Einbeziehung der Kirche,

- Prüfung eines Ersatzangebotes für den wegfallenden P&R

- Mögliche Verlagerung der Busendhaltestelle

2 Mittlerer Schwerpunktbereich

In den Diskussionen innerhalb der Standortkonferenz kristallisierten sich für den mittleren Schwerpunktbereich Missstände v.a. in Gestaltungsdefiziten in den Bereich Gehwege, der Gewährleistung der Verkehrssicherheit, der fehlenden Querungsmöglichkeiten innerhalb der Straßenverkehrsfläche und der Parkplatzbewirtschaftung heraus. Diese wurden in dem gesamten Bereich der mittleren Bahnhofstraße identifiziert.

Innerhalb der konkurrierenden Akteursgruppen bestehen unterschiedliche Bedarfsvorstellungen an Stellplätzen im Zentrumsbereich. Teilweise werden diese als Dauerparkplätze genutzt und stehen für Kurzparken innerhalb der Ladenöffnungszeiten nicht mehr oder nur eingeschränkt zur Verfügung. Mit der zusätzlichen Reduzierung der öffentlichen Stellplätze innerhalb der P&RFläche erhöht sich der Parkdruck für Langzeitparker.

Zugunsten des Kurzzeitparkangebots innerhalb des Zentrums sollten die Stellplätze für Langzeitparker jedoch deutlich reduziert werden. Als Grundlage dafür ist ein Parkraumbewirtschaftungskonzept zu erarbeiten. Durch ein Bewirtschaftungskonzept mit Kurzeitparken können das vorhandene Potenzial sinnvoller genutzt und möglicherweise die zzt. vorhandenen Stellplatzflächen sogar reduziert und für Aufenthaltsflächen genutzt werden.

Aufgrund der Funktion der Bahnhofstraße als Durchgangsstraße kommt es zu Konflikten zwischen dem motorisierten und dem Fahrradverkehr. Zur Verbesserung der Sicherheit der Radfahrerinnen und Radfahrer soll als erste Maßnahme ein Angebotsstreifen für den Fahrradverkehr entlang der gesamten Bahnhofstraße in den öffentlichen Straßenraum mit aufgenommen werden.

Die Ausführung soll in der für Berlin typischen Markierung und in einer ausreichenden Breite (1,5 m plus 0,5 m Sicherheitsstreifen) erfolgen.

Eine einheitliche Ausweisung einer Tempo 30-Zone wird von der Senatsverkehrsverwaltung abgelehnt.

3 Östlicher Schwerpunktbereich


Im östlichen Schwerpunktbereich gibt es derzeit geringen Verbesserungsdruck als in den beiden anderen Schwerpunktbereichen. Aus diesem Grund sind die vorgeschlagenen Maßnahmen weniger relevant für die Qualifizierung.

Ziel sollte sein, mit minimalen Anforderungen das Gesamtbild "freundlicher" zu gestalten.

Durch gezielte Maßnahmen wie die Etablierung neuer Veranstaltungen, Aufbesserung der Situation auf privaten Grundstücken in den Gehwegbereichen, Erarbeitung von Konzeptionen zur gemeinsamen Schaufenstergestaltung, Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen an Fassaden und Gebäuden, etc. innerhalb der aufgeführten privaten Belange kann der Gesamteindruck der Bahnhofstraße als Geschäftsstraße eine deutliche Stärkung erfahren und zusammen mit öffentlichen Investitionen ebenso wesentlich zur Stabilisierung des Zentrums beitragen. Gegebenenfalls ist die kurzzeitige Unterstützung eines Managements erforderlich. Die Einrichtung des Managements sollte durch die öffentliche Hand mitfinanziert werden.

Quelle: Website vom BA Tempelhof-Schöneberg (Planergemeinschaft Kohlbrenner eG www.planergemeinschaft.de)

Die kompletten Unterlagen im Netz: http://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/organisationseinheit/planen/lichtenrade-bahnhofstr.html


 

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