Die Lichtenrader Internetzeitung berichtete ausführlich von der Präsentation des Verkehrs- und Gestaltungskonzeptes am 13. Juli 2017. In dem Bericht heißt es zum Ergebnis: „Nach zweieinhalb Stunden wurde von der Stadträtin Christiane Heiß die Katze aus dem Sack gelassen und klargestellt, dass die sogenannte Variante A2, Radfahrstreifen „mit Abstrichen“, weiterverfolgt wird und damit die diskutierte Einbahnstraßenlösung vom Tisch ist.“

Am 4. Dezember 2017 wurde die europaweite Ausschreibung der Projektsteuerungsleistungen für die geplanten Bauleistungen in der Bahnhofstraße veröffentlich. Es geht also erstmal nur um die Steuerung des Bauprozesses und noch nicht um den konkreten Bau.

In der Kurz-Projektbeschreibung heißt es:

„Es sollen Projektsteuerungsleistungen für Straßenbau im Fördergebiet Aktives Zentrum (AZ) Lichtenrade Bahnhofstraße vergeben werden. Die Baumaßnahme im Bereich der Bahnhofstraße ist erforderlich, da der Verkehrsraum der Geschäftsstraße in einem unbefriedigenden Zustand ist. Der motorisierte Verkehr dominiert, der Rad- und Fußgängerverkehr und die Aufenthaltsqualität sind eingeschränkt. Auch die Parkraumsituation ist nicht optimal. Barrierefreiheit ist nicht gegeben. Die Baumaßnahme erfolgt auf Grundlage eines Verkehrsentwicklungskonzeptes, welches alle Verkehrsteilnehmenden berücksichtigt und abgestimmte Lösungen hervorbringt.

Mit dem Städtebauförderprogramm AZ werden wichtige Impulse zur wirtschaftlichen und stadtstrukturellen Stärkung ausgewählter Geschäftsstraßen gesetzt. Ziel ist, diese wichtigen Standorte als Mittelpunkte der Stadtteile zu schützen bzw. zu entwickeln.

Die Baumaßnahme umfasst Gesamtkosten in Höhe von 9.460.000 Euro, die aus dem Förderprogramm AZ finanziert werde.“

Welche Baumaßnahmen stehen an?

Verwiesen wurde auch auf das mit Bürgerbeteiligung im Rahmen des AZ Lichtenrade erarbeitete Verkehrs- und Gestaltungskonzept. In der Ausschreibung wurden auch die wesentlichen Punkte für die Umsetzung der Straßenbaumaßnahme genannt. Folgende vielfältige Maßnahmen sind von der Projektsteuerung zu veranlassen: Erneuerung des Fahrbahnbelages, Verbreiterung und Neugestaltung der Gehwege (Gestaltung nach AV „Berliner Standard“), Umgestaltung der PKW-Stellplätze (Längsparken), Anlage von Fahrradspuren, teilweise Umgestaltung von Einmündungen und Grundstückszufahrten, Schaffung von Platzflächen im Gehwegbereich, Herstellung von Querungshilfen für Fußgänger (z.T. Aufpflasterungen), Verbesserung Barrierefreiheit, Einheitliche Gestaltung der Seitenräume, Wiederherstellung von Baumreihen, Erneuerung der Beleuchtung und gegebenenfalls die Erneuerung von unterirdischen Ver- und Entsorgungsleitungen.

Eine wichtige Aufgabe: Abstimmungen mit der Bahn

In der Ausschreibung wird auf notwendige Abstimmungen mit den Baumaßnahmen zur Dresdner Bahn verwiesen. Neben den Abstimmungen mit den Fachdienststellen wird auf den möglichen Abstimmungsbedarf mit dem Gebietsgremium vom AZ verwiesen. Ein Baustellenmanagement soll eingerichtet werden, dass auch die Baumaßnahmen mit Maßnahmen für die ansässigen Geschäfte begleitet.

Für die gesamte Baumaßnahme stehen 8 300 000 Euro als Bruttobaukosten zuzüglich der Planungskosten zur Verfügung. Es wird eine Baukostenobergrenze als Beschaffenheit vereinbart. Die Maßnahme wird mit Städtebaufördermitteln (AZ) finanziert. Die Durchführung der Leistungen ist für die Jahre 2018 und 2023 geplant.

Für diesen ersten konkreten Schritt, bevor dann die Baumaßnahmen ausgeschrieben und im Anschluss beginnen können, ist die Ausschreibungsfrist am 5. Januar 2018 abgelaufen.

Dresdner Bahn contra Bahnhofstraße

Nun wird die Öffentlichkeit sicher in Kürze erfahren, wer den Zuschlag bekommen hat. Eine Entscheidung ist noch nicht bekannt. Der ausgesuchte Projektsteuerer wird als sicher anspruchsvollste Aufgabe haben, dass es zu einer sinnvollen Abstimmung mit den geplanten Arbeiten rund um die Dresdner Bahn kommt. Die Sorge von vielen Anwohnern ist, dass der Baustellenverkehr für die Dresdner Bahn schon möglicherweise durchgeführte Arbeiten in der Bahnhofstraße wieder zerstören.

Vergebliche Proteste gegen die Bahnpläne im September 2016
Übrigens wurde noch Ende des Jahres das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes veröffentlicht (Link siehe unten). Die 68-seitige Entscheidung zum ebenerdigen Bau der Bahn wurde schon am 29. Juni 2017 entschieden.

Der Neubau der Straßenunterführung Bahnhofstraße/Prinzessinnenstraße und des Bahnhofs Lichtenrade wird nach den Planungen im Frühjahr 2020 starten und bis 2022 dauern, wobei der Pfarrer-Lütkehaus-Platz schon einige Zeit vorher für die Baulogistik benötigt werden wird. Nach der jetzigen Planung will man 2025 mit dem Bau der Dresdner Bahn fertig sein.

Thomas Moser

Bericht von der Vorstellung des Verkehrskonzeptes:

http://www.lichtenrade-berlin.de/news/aktuelle-news-internetzeitung/759-bahnhofstrassen-verkehrskonzept-mit-radstreifen-entschieden

Ausschreibung:

http://ted.europa.eu/TED/notice/udl?uri=TED:NOTICE:492337-2017:TEXT:DE:HTML&src=0&act=nav

Link zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes:

http://www.bverwg.de/entscheidungen/pdf/290617U3A1.16.0.pdf


 

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