Dresdner Bahn: Verfassungsbeschwerde nicht angenommen

29. Mai 2019 Viele Lichtenraderinnen und Lichtenrader haben seit über 20 Jahren gegen die ebenerdige Führung der Dresdner Bahn gekämpft. Am 29. Juni 2017  hatte das Bundesverwaltungsgerichtin Leipzig die Klagen in erster und letzter Instanz entschieden und festgestellt, dass der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 13. November 2015 für den Abschnitt 2 des Vorhabens „Ausbau Knoten Berlin, Berlin Südkreuz - Blankenfelde“ Bestand hat.

Daraufhin beantragte die Bundesvereinigung gegen Schienenlärm, für die BI Dresdner Bahn und drei Einzelkläger, gegen das höchstrichterliche Urteil ein Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde einzuleiten.

Wie heute die Lichtenrader Internetzeitung erfuhr, wurde die Verfassungsbeschwerde am 29. April 2019 nicht zur Entscheidung angenommen. In der vorliegenden Begründung heißt es u.a.: "Die Verfassungsbescherde hat offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg. Die Beschwerdeführer haben insbesondere nicht in Bezug auf ihre konkrete Situation und in Auseinandersetzung mit den angegriffenen Entscheidungen hinreichend dargelegt, dass die behaupteten verfassungsrechtlichen Mängel des hier zur Anwendung gelangten Lärmschutzkonzeptes zu Beeinträchtigungen führen könnten, durch deren Hinnahme der Staat seine gegenüber den Beschwerdefühern bestehenden grundrechtlichen Schutzpflichten verletze." Diese Entscheidung ist zumindest in der deutschen Gerichtsbarkeit unanfechtbar.
klaus Roesler 052019
Klaus Roesler, der Vorsitzende der Bürgerinitiative Lichtenrade - Dresdner Bahn, zu der Entscheidung: "Die Entscheidung ist für uns sehr enttäuschend, wenn sie auch nicht völlig unerwartet kommt, denn wir wussten, dass es beim Bundesverfassungsericht schwierig wird. Enttäuschend ist die formelhafte Begründung, die der Sorgfalt unserer Begründung der Beschwerde nicht gerecht wird. Offensichtlich wollte das Gericht sich erneut nicht mit Lärmbeschwerden befassen, wie es sich ja schon beim Fluglärm geweigert hat, inhaltlich auf die Beschwerden einzugehen. Letztlich zählt aber eh nur das Ergebnis. Wir müssen damit leben und können nunmehr nur noch versuchen, im kleineren Bereich einen Teil der Folgen gerade während der Bauphase abzumildern."


Beim offiziellen Baustart protestierten Bürgerinnen und Bürger: Draußen Pfiffe und drinnen Schnittchen
Zur Begründung der Antrages wird zur Veranschaulichung noch die Presseerklärung der „Bundesvereinigung gegen Schienenlärm“ (zum Zeitpunkt der Einreichung) hier veröffentlicht. Es geht um die Verletzung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 1 GG):

„Die gesetzlichen Regelungen zum Schutz vor Schlafstörungen durch Schienenlärm sind verfassungswidrig; sie sind offensichtlich nicht geeignet, die Vorgänge bei Vorbeifahrt eines Zuges realistisch zu erfassen und zu analysieren; sie produzieren systemisch gravierende Fehlanalysen; der verfassungsrechtlich gebotenen Gesundheitsschutz wird damit nur scheinbar garantiert.

Zur Unterstützung gleichlautender Beschwerden betroffener Bahnanlieger aus Berlin-Lichtenrade hat die „Bundesvereinigung gegen Schienenlärm, e.V.“ (BVS) am 29.5.2018 eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht, nachdem dieser Weg durch ein klageabweisendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.6.2017 (AZ 3 A 1.16) auch für die BVS eröffnet war, da sie sich durch das Urteil auch in ihren Prozessgrundrechten verletzt sieht.

Soweit ersichtlich, handelt es sich um die erste Verfassungsbeschwerde mit der die gesetzlichen Kriterien der Analyse von Schienenlärm als verfassungswidrig angegriffen werden.

Im Mittelpunkt aller Beschwerden steht die Kritik an der systemisch fehlerhaften Analyse zur Beurteilung der vom Schienenlärm ausgehenden Gesundheitsgefahren in den Anl. 2 zu § 3 bzw. 4 der 16. BImSchVO, 1990/2014 (genannt „Schall03“), die auf unhaltbaren Annahmen beruht.

Diese entstammen einer bahninternen Verwaltungsanweisung der „Deutschen Bundesbahn“; die Bundesregierung hat sie 1990, ohne jede sachliche Überprüfung, wörtlich in eine Rechtsverordnung übernommen, die dann mit Zustimmung des Bundesrates 1990 erlassen wurde; diese Verordnung wurde zwar 2014 in Details überarbeitet, aber nicht im systemischen Ansatz mit seinen darin enthaltenen Fehlern, obwohl zahlreiche Sachverständige das eingefordert hatten.“

Die Bahn hat schon vor Monaten mit den Bauarbeiten und bauvorbereitenden Maßnahmen gegonnen, was letztendlich mit diesem aktuellen Beschluss bestätigt wurde. Viele Lichtenrader werden enttäuscht sein.

Thomas Moser


Zur weiteren Information über die letzten aktuellen Stände empfehlen wir die Lichtenrader Internetzeitung:

Letzte Information der Bahn von 05/2019: https://www.lichtenrade-berlin.de/news/aktuelle-news-internetzeitung/1428-dresdner-bahn-durch-lichtenrade-koordinierung-bei-umleitungsverkehr-sorgt-fuer-aerger

Weitere Informationen rund um die Dresdner Bahn findet man auf der Lichtenrade-Website https://www.lichtenrade-berlin.de/ bei SUCHE bitte "Dresdner Bahn" angeben

Bericht zum offiziellen Baustart in der Lichtenrader Internetzeitung: https://www.lichtenrade-berlin.de/news/aktuelle-news-internetzeitung/1369-start-dresdner-bahn-draussen-pfiffe-und-drinnen-schnittchen

Vom Kiezreporter stets aktuell informiert in Facebook: https://www.facebook.com/KiezReporter.Moser

BI Dresdner Bahn: http://www.dresdner-bahn.de/index.php?option=com_frontpage&Itemid=1

DB Seite zur Dresdner Bahn: https://bauprojekte.deutschebahn.com/p/dresdner-bahn

Alle Fotos Thomas Moser


 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.