Dies kleine Anfrage, die das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg veröffentlicht hat, hat der Grundeigentümerverein in seiner Monatsschrift "Der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer" 08/2019 veröffentlicht und kommentiert sowie der Redaktion zur Verfügung gestellt.

Problemimmobilien in Lichtenrade

Vielen Lichtenradern sind die langjährigen Leerstände der Immobilien in der Augsburger Str. 18 (ehem. AWO Heim) und in der Krusauer Str. 39 (ehem. Restaurant Bohm) bekannt und für den ein oder anderen ein zunehmendes Ärgernis. Auf eine von uns initiierte Kleine Anfrage hat das Bezirksamt Tempelhof-Schönberg hierzu wie folgt Stellung genommen:

  1. Sind dem Bezirksamt folgende langjährige Leerstände in Lichtenrade bekannt?
  2. a) Augsburger Str. 18 (ehem. AWO Heim), Leerstand seit 2011
  3. b) Krusauer Str. 39 (ehem. Restaurant Bohm), Leerstand seit 2/2017 und seit langem entkernt. Hier existiert nach Angaben von Anwohnern eine vermüllte Baustelle, ohne dass etwas Sichtbares passiert.

Ja. Der Leerstand des Gebäudes Augsburger Str. 18 wurde dem Stadtentwicklungsamt vermutlich bekannt im Zusammenhang mit der Bearbeitung eines Antrages im Jahre 2013.  Nach Aktenlage wurde der Leerstand im Herbst 2015 bekannt, als die Einrichtung einer Flüchtlingsunterkunft in diesem Gebäude zur Diskussion stand.
franz neumann haus032012
Archivfoto von der AWO-Senioreneinrichtung "Franz-Neumann-Haus" in der Lichtenrader Augsburger Straße - Foto vonThomas Moser aus dem Jahr 2012
awo ehemals franz neumann 082019
Foto 08/2019 fast unverändert...

Der Leerstand des Gebäudes Krusauer Str. 39 wurde dem Stadtentwicklungsamt bekannt im Zusammenhang mit der Bearbeitung einer Beschwerde im Februar 2018.
bohm archiv moser 2006 1
Archivfoto von der Fliegerkneipe von "Bohm" in der Lichtenrader Krusauer Straße - Fotos von Thomas Moser aus 2006
ehemals bohm lichtenrade verfallen23082019
heute (Stand 23.8.2019)

  1. Wurden Verfahren im Sinne der Zweckentfremdungsverbotsverordnung für die obigen Immobilien eingeleitet?

Das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) erfasst nur Wohnraum. Bei dem Objekt Augsburger Straße 18 handelt es sich um ein Gebäude, das als Pflegeeinrichtung errichtet wurde. Es handelt sich somit nicht um Wohnraum im Sinne des ZwVbG.

Das Objekt Krusauer Straße 39 ist der Zweckentfremdungsstelle bisher nicht bekannt gewesen. Die Zweckentfremdungsstelle ist auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen, da es ihr nicht möglich ist, den Bezirk flächendeckend zu kontrollieren. Die Zweckentfremdungsstelle wird die Anfrage zum Anlass nehmen, zu prüfen, inwieweit das ZwVbG hier anwendbar ist. Dies könnte allerdings nur das Obergeschoss des Hauses betreffen, da die Räume der ehemaligen Gaststätte im Erdgeschoss keine Wohn-, sondern Gewerberäume sein dürften.

  1. Wie sind ggf. die Ergebnisse bzw. der aktuelle Sachstand der Verfahren?

Siehe Antwort zu 2.

  1. Sind dem Bezirksamt Planungsabsichten der Grundstückseigentümer für die o.a. Grundstücke bekannt?

Zur Krusauer Str. 39: siehe zu Frage 5. Zur Augsburger Str. 18: derzeit nein. Die letzte Bauberatung erfolgte im Juni 2018 und betraf eine geplante Nutzungsänderung zu Wohnen mit Mikroappartements und Wohngemeinschaften sowie Dachausbau.

  1. Gibt es Bauanträge oder Baugenehmigungen zu den Grundstücken?

 Zum Grundstück Krusauer Str. 39 liegt seit Anfang April 2019 ein Antrag auf Umbau und Anbau an das bestehende Wohngebäude sowie Nutzungsänderung von Gaststätte im EG zu Wohnen vor. Dieser war unvollständig und konnte daher bislang nicht abschließend bearbeitet werden.

Zur Augsburger Str. 18: Im Verlaufe der Jahre 2013 bis 2018 gab es folgende Planungen:  Abriss des Gebäudes und Errichtung von 33 Einfamilienhäusern (positiver Vorbescheid aus 2013, ausgelaufen)  Nutzungsänderung in Wohngebäude (positiver Vorbescheid aus 2013, mehrfach verlängert, nunmehr ausgelaufen)  Umnutzung zu einem Flüchtlingsheim im Herbst 2015 (kein Antrag eingereicht)  Umgestaltung und Erweiterung des Gebäudes (Antrag auf Vorbescheid Mitte 2017, zurückgezogen). Derzeit liegt somit weder ein Bauantrag noch eine Baugenehmigung vor.

  1. Was kann bzw. will das Bezirksamt gegen den Leerstand und weiteren Verfall der o.a. Immobilien unternehmen?

Bauaufsichtlich sieht das Bezirksamt keine Handhabe einzuschreiten. Das Bezirksamt wird die Grundstücke stichprobenartig im Auge behalten und, sofern Gefahren im Sinne des Bauordnungsrechts entstehen sollten, die erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Nach einer, aufgrund der Kleinen Anfrage erfolgten, Inaugenscheinnahme am 12.6.2019 ist dies derzeit nicht erforderlich.

Hinsichtlich des Objekts Krusauer Straße 39 ist zunächst zu prüfen, inwieweit es sich um Wohnraum im Sinne des ZwVbG handelt. Sollte dies der Fall sein, wird der Verfügungsberechtigte aufgefordert, die Wohnräume wieder zum Wohnen herzurichten und in den Wohnungsmarkt zurückzuführen.

Anmerkung vom Grundeigentümerverein: Wäre es nicht überlegenswert, wenn eine Städtische Wohnungsbaugesellschaft das Grundstück Augsburger Str. 18 kauft, entwickelt und Wohnungen baut? Statt für viel (Steuer)Geld bestehende Wohnungen per Vorkaufsrecht zu erwerben, würden hier zusätzliche Wohnungen entstehen. Das hätte einen wirklichen Nutzen. Das Ganze ist aber politisch nicht wirklich wichtig, weil es nicht Innenstadt ist sondern „nur“ Stadtrandlage.

https://www.hwgv-lichtenrade.de/


 

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