Kein Ende der Schallschutz-Tricksereien der FBB … (Flughafen Berlin-Brandenburg)

Was sich zunächst als erfreuliche Nachricht liest hat einen kräftigen Pferdefuß.

Jeder begrüßt es, wenn es weniger Lärm gibt. Sollte ein veränderter sogenannter Flugzeug-Mix dazu führen umso besser. Doch lassen wir uns nicht täuschen. Dies ist eine Momentaufnahme – zumindest was das Ausbleiben der schweren Maschinen wie Boeing 747 und Airbus A380 betrifft.

Sicher das Fluggerät wird immer moderner – die alten Kisten verbrennen zu viel Kerosin und müssen kostenträchtig intensiver gewartet werden – da werden sie bei der besten Gelegenheit ausgemustert.

Doch schauen wir genauer hin. Der Flugzeug-Mix ist in 2015 ein anderer als in 2012 und ein anderer als im Jahr 2019. Der prognostizierte Flugzeug-Mix des Planfeststellungsbeschlusses von 2004 für das Jahr 2023 war auch dem Traum geschuldet, ein internationales Drehkreuz am BER zu etablieren – für lange Distanzen werden die großen Maschinen eingesetzt. Der 2004-er Flugzeug-Mix bedeutete auch ein Kompromiss zwischen Belastung und Entlastung der von Fluglärm betroffenen Anwohner des Flughafens BER. Und er war zudem eine einigermaßen solide rechtsverbindliche Berechnungsgrundlage, auf welcher die Flughafengesellschaft den Betroffenen Schallschutz zu gewähren hat.

Sollte jetzt die Berechnungsgrundlage wie angekündigt verwässert werden und in 5 oder 10 Jahren der Flugzeug-Mix (durch die irgendwann erfolgte Eröffnung des BER) sich wieder durch Langstreckenstreckenflüge mit den „Flug-Jumbos“ negativ verändern, stiege auch die Lärmbelästigung wieder. Die von Fluglärm Betroffenen müssten mit dem abgespeckten Lärmschutz leben. Oder sie müssten nun selbst in mühsamer Eigeninitiative die Lärmbelastung und den daraus resultierenden Schallschutzbedarf einzeln nachweisen – aufwendig und teuer.

Von der Fluglärm-Großdemo im Regierungsviertel/19.11.2011/Foto: Thomas Moser

Das jetzige Verfahren nimmt die FBB - sozusagen als Lärmverursacher - pauschal in die Pflicht.
Betroffen sind zuerst die 6.000 Anwohner von den 26.000, die noch keinen Schallschutzantrag gestellt haben. Gründe hierzu gibt es massenhaft – von strittigen Berechnungsmethoden bis hin zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen, was die Definition von Wohnräumen betrifft. Bei letzterem hat die FBB andere Auffassungen als das Brandenburger Baurecht.

Und dann betrifft es noch die rund 4.000 Anwohner von Mahlow-Nord, die von einer im Beschlussverfahren begriffenen, nach Norden verschwenkten Nachtflugroute betroffen sein könnten. Sie bekämen einen extrem abgespeckten Schallschutz – nur für die Schlafräume. Wer in diesem Wohnumfeld dem Fluglärm ausweichen will, muss sich zwischen 22:00 und 6:00 Uhr in seinen Schlafräumen aufhalten. Die restliche Wohnung bliebe ungeschützt.

Die Flughafengesellschaft will den Flugzeug-Mix den aktuellen Gegebenheiten anpassen. Was die FBB allerdings nicht möchte, ist die Berechnungsgrundlage dem aktuellen Lärmschutzgesetz anzupassen. Die Errichtungsgrundlage für den BER, der Planfeststellungsbeschluss von 2004 muss nämlich nicht die Novellierung des Lärmschutzgesetzes von 2007 nachvollziehen. Dieses sieht eine erhebliche Absenkung der Grenzwerte von 55 auf 50 dbA vor. Dass dies keine Kleinigkeit ist wird dadurch klar, dass eine Veränderung des Grenzwertes um 3 dbA auf Grund der Berechnungsweise einer Halbierung bzw. Verdoppelung des Lärms entspricht.

Der Flughafen BER ginge also bei einer geplanten Inbetriebnahme in 2017 mit einem um 10 Jahre überholten Lärmschutz an den Start.

Neuer Flugzeug-Mix – altes Lärmschutzkorsett – da geht etwas nicht zusammen.

Ach ja, die Größe des Anspruchsgebietes ändert sich nicht, verlautbart die FBB.

Daran könnte sie auch gar nichts drehen, denn die Festlegung oder Veränderung von Lärmschutzzonen liegt gar nicht im Zugriffsbereich der FBB. Diese liegen für den BER in staatlicher Hand und werden vom Landesamt für Umwelt (LfU) ermittelt und festgelegt – streng nach Gesetz.

07. September 2016 Bernd Röstel

www.lichtenrade-gegen-fluglaerm.de


 

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