Dresdner Bahn: Schülerinnen und Schüler fahren zum Bundesverwaltungsgericht

Für den 14. und 15. Juni 2017 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Verhandlung gegen den Planfeststellungsbeschluss der Dresdner Bahn im Lichtenrader Abschnitt angesetzt.

Die große Frage beim Bundesverwaltungsgericht wird sein, ob die Deutschen Bahn ausreichend die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen vom Lärmschutz berücksichtigt hat, zumal die Lärmmodellrechnung für Schienenwege, die sogenannte „Schall 03“, nur Mittelwerte abbildet, die nicht den wirklichen Werten entsprechen. Man will „realistische Werte für die Menschen“ durchsetzen. Nach 18 Jahren hatte das Eisenbahn-Bundesamt die ebenerdige Führung mit Beschluss vom 13. November 2015 genehmigt. Damit war der von vielen Lichtenradern gewünschte Tunnel für die Bahn erst einmal in weite Ferne gerückt. Eine Klage ist notwendig geworden, zumal auch eine vorherige politische Lösung nicht erreicht wurde.
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Am 12. Juni lud die „Bürgerinitiative Lichtenrade – Dresdner Bahn“ zu einer Informationsveranstaltung in das Ulrich-von-Hutten-Gymnasium ein. Die Aula war mit circa 120 interessierten Lichtenradern sehr gut besetzt. Seit Jahren beschäftigt sich die Schule intensiv immer wieder mit der Frage der Dresdner Bahn und mit den Auswirkungen für die Lichtenrader. So werden bei der Gerichtsverhandlung 40 Schülerinnen und Schüler der UvH dabei sein. Daher begrüßte auch der Lehrer Michael Dannenberg für die Schulleitung die anwesenden Gäste und Schüler. Am zweiten Verhandlungstag werden auch Schülerinnen und Schüler vom Georg-Büchner-Gymnasium mit den Bussen der Bürgerinitiative nach Leipzig fahren.

Am Informationsabend waren u.a. Dr. Jan-Marco Luczak, MdB (CDU), Hildegard Bentele, MdA (CDU), Melanie Kühnemann, MdA (SPD), Philipp Bertram MdA (Die Linke) und aus der BVV Hagen Kliem (CDU) anwesend.

Für den erkrankten Vorsitzenden der BI, Manfred Beck, begrüßte vom Vorstand Gerd Jenke die Vereinsmitglieder und Gäste. Er kündigte an, dass es am 26. Juni um 19 Uhr im Gemeinschaftshaus Lichtenrade eine Informationsveranstaltung über das Ergebnis des Gerichtsverfahrens geben wird. Vor Gericht soll eine kurze Präsentation der BI aus Lichtenrade-Sicht erfolgen, die beim Informationsabend von Michael Küpper vorgestellt wurde. In diesem Zusammenhang werden besonders die Schwierigkeiten der Zerteilung des Ortsteils und die Probleme bei den geplanten Querungen bzw. der Schließung der Wolziger Zeile aufgezeigt.

Der Oldenburger Rechtsanwalt und ehemalige Richter Dr. Armin Frühauf vertritt seit Anfang 2016 juristisch die Bürgerinitiative in dieser Frage. Er erläuterte die fachlichen und rechtlichen Zusammenhänge, wobei er in einer Art Schulstunde den Schülern auch einige allgemeine Aspekte zum Privat- und zum Öffentlichen Recht aufzeigte. Erst einmal wurde dargestellt, dass man in diesem Prozess nur gegen den vorliegenden Beschluss klagen kann und nicht dafür, dass die Bahn –wie es die Forderung der BI ist- in einen Tunnel kommt. Dies ist rechtlich nicht möglich. Ein großer Erfolg wäre die Aufhebung des Bauantrages, aber auch schon eine Vertagung der Verhandlung könnte als kleiner Fortschritt angesehen werden. Dies wäre dann vermutlich für die Politik die letzte Möglichkeit, um Finanzierungsentscheidungen für andere Lösungen zu treffen. Übrigens klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht 3 Anwohner. Um eine größere Chance vor Gericht zu bekommen, hat man die „Bundesvereinigung gegen Schienenlärm“ gewinnen können, dass sie im Sinne der Bürgerinitiative klagt. Die notwendigen finanziellen Mittel hatte die Bürgerinitiative zurückgelegt. Die Beteiligung der Bundesvereinigung hat den entscheidenden Vorteil, dass nicht nur die Einzelaspekte der klagenden Anwohner berücksichtigt werden müssen. Besonders die allgemeine Lärm- und Erschütterungsschutzfragen sind jetzt ebenfalls rechtlich zu würdigen.

In der Klageschrift steht die Grundgesetzverletzung nach Artikel 2, neben vielen anderen Aspekten, im Vordergrund. Dort heißt es u. a.: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ In diesem Zusammenhang wird auch auf die Stärkung des Umweltaspektes bei Planfeststellungsverfahren durch den Europäischen Gerichtshof Bezug genommen. Ein wichtiger Aspekt wird die lange Dauer von 18 Jahren für das Planfeststellungsverfahren sein und ob dies gegen europäisches Recht verstößt. Die Kläger kommen mit drei Sachverständigen, besonders für den Bereich Akustik, zur Verhandlung. Es war äußerst schwierig überhaupt Sachverständige zu bekommen, da sie meisten direkt oder indirekt bei der Vergabe von Aufträgen von der Bahn „abhängig“ sind.

Das Land Berlin war laut Rechtsanwalt Dr. Frühauf nur in einem Anhörungsverfahren vertreten. Er sieht es als eher schwierig an, dass ansonsten das Land Berlin nicht Verfahrensbeteiligter mit einem entsprechend größeren Gewicht im Sinne der betroffenen Bürgerinnen und Bürger ist. Letztendlich beurteilen die fünf Richter, ob im Planfeststellungsverfahren rechtswidrige Aspekte enthalten sind. Und nur darüber werden sie eine Entscheidung treffen.

Wenn das Gericht eine Art Verschnaufpause, also zumindest eine Vertagung, beschließen sollte, wäre dies die letzte Möglichkeit der Einflussnahme für die Politik. Nur so könnte noch gezeigt werden, ob man wirklich politisch eine andere Lösung will oder ob die Angst einer periodisierenden Entscheidung für andere Bauprojekte die Überhand gewinnen wird. Zumindest eine Chance zu zeigen, dass Worte auch in Taten umgesetzt werden.

Die Lichtenraderinnen und Lichtenrader warten jedenfalls gespannt auf das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht.

Thomas Moser (auch Fotos)

Ergänzender Hinweis nach der Gerichtsverhandlung in Leipzig von der BI:

Das Gericht hat die Beweisaufnahme abgeschlossen und wird sein Urteil in 14 Tagen in Leipzig verkünden: Donnerstag, 29. Juni 2017 um 11 Uhr. Die Urteilsbegründung wird dann schriftlich nachgereicht.

Dass der Berliner Senat nicht als Kläger in dem Verfahren aufgetreten ist, hat leider dazu geführt, dass städtebauliche Belange nicht in dem Verfahren berücksichtigt werden konnten. Wir erwarten jetzt das Urteil und werden uns danach in einer Informationsveranstaltung an die Lichtenrader wenden.

Die Informationsveranstaltung findet am Mo. 3. Juli 2017 19:00 Uhr im Gemeinschaftshaus Lichtenrade statt.


 

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